Artikel 83 der Bremischen Landesverfassung beinhaltet die Stellung der Abgeordneten: "Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen bremischen Bevölkerung. Sie sind verpflichtet, die Gesetze zu beachten, und haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Freien Hansestadt Bremen. Im Übrigen sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind verpflichtet, alle ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Bürgerschaft bekanntwerdenden vertraulichen Schriftstücke, Drucksachen, Verhandlungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse sowie der Behörden geheimzuhalten. "
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Alle vier Jahre wählen die Menschen in Bremen und Bremerhaven ihre Volksvertreter in die Bremische Bürgerschaft, dem Landtag Bremens. Er besteht derzeit aus 83 Abgeordneten. Die Bremer CDU stellt in der 20. Legislatur 24 Abgeordnete, von denen vier aus Bremerhaven kommen. Die Bremische Bürgerschaft ist ein Halbtagsparlament. Das heißt die Abgeordneten gehen im Regelfall ihrem Beruf nach und widmen sich der Parlamentsarbeit halbtags – dafür aber mit voller Kraft. Der CDU-Fraktion gehören u. a. Angestellte, Beamte, Selbstständige, Hausfrauen, Studenten und Rentner an. stv. Vorsitzender stv. Vorsitzende Fraktionsvorsitzender Abgeordnete Abgeordneter
Die 20. Legislaturperiode der bremischen Bürgerschaft läuft seit dem 8. Juni 2019. Die Mitglieder der Bürgerschaft wurden durch die Wahl vom 26. Mai 2019 bestimmt. Gleichzeitig fanden die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und zu den Stadtteilbeiräten in Bremen statt. Grundlagen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Gemäß § 5 Bremisches Wahlgesetz besteht die Bürgerschaft (Landtag) aus 84 Mitgliedern, davon 69 aus dem Wahlbereich Bremen und 15 aus dem Wahlbereich Bremerhaven. [1] Die Abgeordneten aus dem Wahlbereich Bremen sind in der Regel zugleich Mitglieder der Stadtbürgerschaft. Aufgrund der Wahlberechtigung auch für Bürger der Europäischen Union bei Kommunalwahlen können Stadtbürgerschaft und der stadtbremische Anteil des Landtags unterschiedlich besetzt sein.
Transparenzportal Bremen, abgerufen am 8. Juli 2019.
Die Bürgerschaft (Landtag) besteht aus 69 bremischen und 15 Bremerhavener Vertreterinnen und Vertretern. Die Stadtbürgerschaft besteht aus 69 bremischen Abgeordneten. ☑ alle | ☐ CDU | ☐ SPD | ☐ Bündnis 90/Die Grünen | ☐ DIE LINKE | ☐ FDP | ☐ M. R.